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Inhaltsbereich

Politik-Glossar

Arbeitsgemeinschaften

Sie sollen besondere Aufgaben in Partei und Öffentlichkeit wahrnehmen. Die größten Arbeitsgemeinschaften sind: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF), Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA), Jungsozialisten (Jusos), Arbeitsgemeinschaft 60plus, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ), Arbeitsgemeinschaft der Selbstständigen (AGS), Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB).

Arbeitskreise

Vom Landesvorstand eingesetzte Arbeitskreise zu besonderen Themenschwerpunkten. Zum Beispiel AK Umwelt, AK Internationale Politik, AK Leben mit Behinderungen, AK Drogenpolitik, AK Migration, AK Geschichte.

BeisitzerIn

Mitglieder eines Vorstandes ohne festgelegten Aufgabenbereich; können aber auch mit bestimmten Aufgaben oder Zuständigkeiten betraut werden.

Betriebsgruppen

Zusammenschluss von SPD-Mitgliedern im Betrieb oder in der Behörde / Verwaltung. Seit dem Bundesparteitag in Münster 1988 können Betriebsgruppen aus unterschiedlichen Firmen über Betriebsgruppenkonferenzen im Kreisverband stimmberechtigte Delegierte zum Kreisparteitag stellen.

Brüder, zur Sonne, zur Freiheit

Traditionelles Lied der Arbeiterbewegung, das in der Partei nach wie vor gerne gesungen wird.

Bundesparteitag

Oberstes Organ der SPD. Besteht aus 400 Delegierten der Bezirke bzw. Landesverbände (Anzahl je nach Mitgliederstärke). Die Mitglieder des Parteivorstandes haben neben den Delegierten ebenfalls Stimmrecht. Tagt mindestens einmal in zwei Jahren. Er legt die Linie der Partei fest und wählt den Parteivorstand, die/den Bundesgeschäftsführer/in und den/die Generalsekretär/in.

Bürgerbüro

Seit 1991 ist das Bürgerbüro im Kurt-Schumacher-Haus eine bewährte Einrichtung der Hamburger SPD. Rund 20 MitarbeiterInnen arbeiten ehrenamtlich in dem Team. Sie bieten Hilfe (keine Rechtsberatung) für Menschen in ihrer oft schwierigen persönlichen Situation.

Delegierte

Gewählte VertreterInnen einer unteren Parteigliederung zu den Delegiertenkonferenzen der nächsthöheren Parteiebene. Eine Hamburger Besonderheit: Delegierte zum Landesparteitag werden in den Distrikten (Ortsvereinen) gewählt. Die Anzahl der Delegiertensitze wird in einem "Delegiertenschlüssel" festgelegt.

Distrikt

Hamburger Besonderheit: "Distrikt" in Hamburg genannt, im übrigen Bundesgebiet "Ortsverein". Unterste Gliederung und "Keimzelle" der SPD. Im Distrikt beginnt - vor Ort - in den Hamburger Stadtteilen der Prozess der Willens- und Meinungsbildung innerhalb der SPD. Er ist die für unsere Partei wichtigste Gliederung. In den 80 Hamburger Distrikten werden KandidatInnen für Wahlen zur Bezirksversammlung und KandidatInnen zur Bürgerschaft vorgeschlagen bzw. nominiert. Weiterhin werden die Delegierten zu Kreisdelegiertenversammlung und Landesparteitag gewählt. Distriktsarbeit kennt keine Grenzen. Sowohl ganz konkrete Fragen der Kommunalpolitik als auch die aktuelle Landes- und Bundespolitik stehen auf der Tagesordnung.

Distriktsvorstand

Von der Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) des Distriktes für zwei Jahre gewählt. Der Distriktsvorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellv. Vorsitzenden, KassiererIn und einer von der Distriktsversammlung festzusetzen Zahl von BeisitzerInnen. Auf Beschluss können auch zwei (stellv.) Vorsitzende gewählt werden. Von den Vorstandsmitgliedern sollen jeweils eine/r verantwortlich sein für Organisation, Werbung, Frauen, Senioren, Jugend und Protokollführung. Der Distriktsvorstand führt die Geschäfte der Partei im Distrikt.

Du

Diese Anrede soll kein Ausdruck plumper Vertraulichkeit oder Anbiederung sein. Sie hat innerhalb der SPD eine ebenso lange Geschichte wie die Partei selbst. Wenn wir uns duzen, so ist das ein Bestandteil unserer Tradition und Ausdruck der Solidarität aller Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten untereinander, ein Wert, der auch und gerade in unserer Leistungsgesellschaft viel bedeutet und eine Grundlage unseres Handelns darstellt. Trotzdem bedeutet dieses "Du" für uns keine zwingende Verpflichtung.

KassiererIn (SchatzmeisterIn)

Verantwortlich für die Finanzen. Diese Funktion gibt es sowohl auf Landes- als auch auf Kreis- und Distriktsebene.

Kontakt zum Distrikt

Die erste Kontaktaufnahme deines Distriktes mit dir sollte spätestens etwa vier Wochen nach deinem Eintritt in die SPD erfolgen. Der / die Distriktsvorsitzende oder ein Vorstandsmitglied übergibt dir (allermeistens persönlich) das Mitgliedsbuch, nachdem es der Distrikt vom Kreisbüro erhalten hat, und wird dich über die Veranstaltungen und über Möglichkeiten der Mitarbeit in deinem Distrikt informieren. Solltest du auch nach mehr als einem Monat nichts von deinem Distrikt gehört haben, wende dich bitte an die SPD Landesorganisation Hamburg im Kurt-Schumacher-Haus.

Kreis

Zusammenfassung der Distrikte in einem Bezirk, um so ihre Interessen und Wünsche besser aufeinander abstimmen zu können. Jeder Kreis kann sich eine eigene Satzung geben, die sich jedoch an den Richtlinien der Landesorganisation und der Bundespartei zu orientieren hat. Eine Hamburger Besonderheit: die Bezeichnung "Kreis" entspricht dem Unterbezirk im Sinne des SPD-Organisationsstatuts. In der Hamburger SPD gibt es 7 Kreise:

  • Mitte,
  • Altona,
  • Eimsbüttel,
  • Nord,
  • Wandsbek,
  • Bergedorf und
  • Harburg.

Kreisdelegiertenversammlung

Oberstes Organ des Kreises (Unterbezirkes). Besteht aus Delegierten der Distrikte (Ortsvereine). Die Anzahl der zu wählenden Delegierten richtet sich nach der Mitgliederstärke der Ortsvereine. Die KDV findet mindestens einmal pro Jahr statt. Alle zwei Jahre findet eine ordentliche KDV statt, auf der die Gremien neu gewählt werden.

Kreisverwaltung

Erweitertes Gremium: besteht aus dem Kreisvorstand und den Vorsitzenden der Distrikte. Kein Beschlussgremium. (Die Bildung dieses Gremiums ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Kreissatzung).

Kreisvorstand

Von der Kreisdelegiertenversammlung für zwei Jahre gewählt; tagt parteiöffentlich. Höchstes Beschlussgremium zwischen den Kreisdelegiertenversammlungen.

Kurt-Schumacher-Haus

Sitz und Verwaltung der Landesorganisation Hamburg. Manchmal wird es auch "KuSchu" genannt.

Landesorganisation

Oberste Parteigliederung in Hamburg.

Landesparteitag

Oberstes Organ der Landesorganisation. Der LPT besteht aus 350 Delegierten, die in den Distrikten gewählt werden. Die Anzahl der zu wählenden Delegierten ist in einem Delegiertenschlüssel geregelt. Die Mitglieder des Landesvorstandes und die Revisoren haben neben den Delegierten ebenfalls Stimmrecht, allerdings gilt dies für Abstimmungen über Sachanträge und nicht bei Personalwahlen. Sogenannte Ordentliche Landesparteitage finden alle zwei Jahre statt. Dort werden die Gremien neu gewählt (z. B. Landesvorstand, Revisoren, Schiedskommission, Delegierte zum Bundesparteitag). Sogenannte Außerordentliche Landesparteitage sind weitere Parteitage, die in der Regel zu einem Schwerpunktthema einberufen werden.

Landesvorstand

Vom Landesparteitag für zwei Jahre gewählt (25 stimmberechtigte Mitglieder). Oberstes Beschlussgremium zwischen den Landesparteitagen.

Mitgliederbeitrag

Politik hat ihren Preis. Wer als Partei überzeugen will, kann dies nur durch fortschrittliches und durchdachtes Tun und Handeln gewährleisten. In unserer heutigen Mediengesellschaft ist es aber notwendiger denn je, den Menschen in und außerhalb der SPD zu sagen, wie die anstehenden Fragen beantwortet und Probleme gelöst werden. Die Mitgliedsbeiträge der Genossinnen und Genossen sind ein Garant dafür, dass die SPD auch weiterhin in der Lage ist, ihre Botschaft Millionen von Menschen mitzuteilen. Neben dieser notwendigen Öffentlichkeitsarbeit werden von den Mitgliedsbeiträgen die Gehälter der hauptamtlichen MitarbeiterInnen, die Mieten für die Parteibüros, die Kosten für Veranstaltungen und die Landesparteitage, für Wahlkämpfe, die Parteizeitungen VORWÄRTS und Hamburger Kurs, Porto, Telefon etc. gezahlt. Auch die Seminare für neue Mitglieder werden aus diesen Geldern finanziert. Nicht bezahlt werden im übrigen die Mitglieder des Landesvorstandes oder die Landesvorsitzenden, denn das sind Ehrenämter. Was der/die Einzelne zahlt, richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Dabei verlassen wir uns auf die Beitragsehrlichkeit der Genossinnen und Genossen. Distrikte, Kreise, Landesorganisation und die Bundespartei teilen sich diesen "Kuchen". Seit 2003 erfolgt eine jährliche prozentuale Anpassung des Mitgliedsbeitrages.

Ortsverein

siehe Distrikt

Parteirat

Höchstes Beschlussgremium der SPD zwischen den Bundesparteitagen. Besteht aus 90 Vertretern aus Bezirken und Landesverbänden (Anzahl je nach Mitgliederstärke).

Parteivorstand

Vom Bundesparteitag für zwei Jahre gewählt (Vorsitzende/r, 5 Stellvertreter/innen, Schatzmeister/in, Generalsekretär/in und einer vom Parteitag festzusetzenden Zahl weiterer Mitglieder). Wählt aus seiner Mitte heraus den geschäftsführenden Parteivorstand ("Präsidium").

Quotenregelung

Seit dem Parteitag 1988 in Münster gilt für alle Wahlen in der Partei und zu Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen eine Quotenregelung, die eine Mindestabsicherung von Männern und Frauen vorsieht. Diese Regelung besagt - soweit Funktionen der Partei betroffen sind - dass ab 1994 Männer und Frauen mindestens zu 40% vertreten sein müssen. Bis dahin galt die Regelung, dass beide Geschlechter mindestens zu einem Drittel vertreten sein müssen.

Revision

Die von den jeweiligen Gliederungen auf dem Landesparteitag bzw. der Kreisdelegiertenversammlung zu wählenden Revisoren und Revisorinnen prüfen regelmäßig, ob die Buchungen mit den Belegen übereinstimmen, die Ausgaben angemessen sind, den Beschlüssen entsprechen und die Beitragsleistungen satzungsgemäß sind.

Schiedskommission

Vom Landesparteitag bzw. von der Kreisdelegiertenversammlung gewähltes Schlichtungsgremium (quasi "Gerichtsbarkeit" in der Partei). Aufgaben: Parteiordnungsverfahren (etwa Ausschluss oder Funktionsverbot), Lösung von Satzungsstreitigkeiten und Verfahren bei Anfechtung von Wahlen.

Spenden

Anders als etwa die CDU, deren Einnahmen durch beträchtliche Großspenden aus der Wirtschaft verbessert werden, ist die SPD auf ihre Mitglieder angewiesen. Die "vielgescholtene" Parteienfinanzierung durch den Staat reduziert sich für die Hamburger SPD auf die Erstattung der Wahlkampfkosten bei Bürgerschaftswahlen. Die Bundes- und Europawahlkämpfe werden in Hamburg deshalb im wesentlichen aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert. Spenden können bis zu einem bestimmten Jahresbeitrag von der Steuer abgesetzt werden.

Unterbezirk

siehe Kreis

VORWÄRTS

Der VORWÄRTS ist die sozialdemokratische Mitgliederzeitung. Jedes Mitglied erhält ihn monatlich kostenlos aus Berlin zugestellt, wahlweise digital. Neben dem VORWÄRTS, der SPD-Zeitung im übrigen seit 1876, informiert die Hamburger SPD regelmäßig ihre Mitglieder im "Hamburger Kurs" (ist als Beilage dem VORWÄRTS beigefügt). Viele Distrikte und Kreise geben darüber hinaus eigene Zeitungen / Newsletter heraus.

Wohnbezirk

Wohnbezirke gibt es noch in einigen Distrikten. Sie sind unselbstständige Untergliederungen der Distrikte.